Standesamt Steigra

Anschrift

Standesamt Steigra
Hauptstraße 43
06268 Nemsdorf-Göhrendorf


Mail:
standesamt@steigra.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Steigra vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@steigra.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Steigra.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Steigra

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine erklärte, zumeist juristisch erlaubte, festgemachte Basis einer Verbindung zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Verehelichung beim Standesamt Steigra anmelden und die zu diesem Zweck unerlässlichen Papiere beziehen. Prinzipiell sollten Sie persönlich beim Standesamt Steigra erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Steigra antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss dazu ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für das Recht der Heirat bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht vom Standesamt. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen des Paares beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen, die Hochzeit zu melden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Steigra angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Diskrepanzen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist die entsprechende Behörde, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Trauung nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Ehewilligen feststellen und einen fixen Tag für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind vorzulegen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Unter besonderen Umständen können andere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Trauamt in Steigra beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Steigra zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Papiere Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Steigra

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Steigra

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Nemsdorf-Göhrendorf.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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