Standesamt Am Großen Bruch

Anschrift

Standesamt Am Großen Bruch
Marktstr. 7
39397 Gröningen


Mail:
s.nowak@verbgem-westlicheboerde.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Am Großen Bruch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 94 03) 9 11 29
E-Mail: s.nowak@verbgem-westlicheboerde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Am Großen Bruch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Am Großen Bruch

Definition

Eine Trauung beschreibt eine dokumentierte, gewöhnlich rechtlich legale, verankerte Form einer Verbindung zweier Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat beim Standesamt Am Großen Bruch anzeigen und die dazu unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Generell sollten Sie direkt bei der Behörde in Am Großen Bruch erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Hochzeit verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der bald Verheirateten beim Heiratsamt Am Großen Bruch. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner schriftlich dazu ernennen, die Ehenschließung zu melden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Am Großen Bruch angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Unterschiede gelten nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Verlobten ausmachen und einen endgültigen Tag die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Schreiben abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere gefordert sein! Ihr Standesamt in Am Großen Bruch klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Einholung der notwendigen Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Am Großen Bruch

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Börde

    Höhe
    99 m ü. NHN

    Fläche
    59,73 km2

    Einwohner
    3548 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    59 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    39397

    Vorwahl
    39403

    KFZ Kennzeichen
    BK, BÖ, HDL, OC, OK, WMS, WZL

    Gemeindeschlüssel
    15 0 83 245

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Am Großen Bruch

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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