Standesamt Am Großen Bruch
Anschrift
Standesamt Am Großen Bruch
Marktstr. 7
39397 Gröningen
Mail: s.nowak@verbgem-westlicheboerde.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Am Großen Bruch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 94 03) 9 11 29
E-Mail: s.nowak@verbgem-westlicheboerde.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Am Großen Bruch.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Am Großen Bruch
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat beim Standesamt Am Großen Bruch anzeigen und die dazu unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Generell sollten Sie direkt bei der Behörde in Am Großen Bruch erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.
Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Hochzeit verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme gestatten.
Stammen Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Verlobten ausmachen und einen endgültigen Tag die Hochzeit fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere gefordert sein! Ihr Standesamt in Am Großen Bruch klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Kosten
Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Am Großen Bruch
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Börde
Höhe
99 m ü. NHN
Fläche
59,73 km2
Einwohner
3548 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
59 Einwohner je km2
Postleitzahl
39397
Vorwahl
39403
KFZ Kennzeichen
BK, BÖ, HDL, OC, OK, WMS, WZL
Gemeindeschlüssel
15 0 83 245
Landesportal Sachsen-Anhalt
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Am Großen Bruch
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Gröningen.
Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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