Standesamt Naumburg (Saale)

Anschrift

Standesamt Naumburg (Saale)
Markt 1
06618 Naumburg (Saale)


Mail:
standesamt@naumburg-stadt.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Naumburg (Saale) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 34 45) 27 33 60
E-Mail: standesamt@naumburg-stadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Naumburg (Saale).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Naumburg (Saale)

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine bewiesene, überwiegend rechtens erlaubte, gestärkte Bestätigung eines Bündnisses gemeinsamer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Verehelichung beim Amt in Naumburg (Saale) anzeigen und die hierfür wichtigen Dokumente beziehen. Prinzipiell müssen Sie persönlich bei der Behörde in Naumburg (Saale) vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben der Behörde. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der bald Verheirateten beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in geschriebener Form beauftragen, die Hochzeit anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Naumburg (Saale) angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Diskrepanzen gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Nachweise erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen konkreten Termin für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Urkunden abzugeben: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Abzüge gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Naumburg (Saale) ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Naumburg (Saale) zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Naumburg (Saale)

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Burgenlandkreis

    Höhe
    130 m ü. NHN

    Fläche
    129,9 km2

    Einwohner
    31.815 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    245 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ

    Gemeindeschlüssel
    15 0 84 355

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Naumburg (Saale)

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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