Standesamt Apenburg-Winterfeld
Anschrift
Standesamt Apenburg-Winterfeld
Marschweg 3
38489 Beetzendorf
Mail: standesamt@apenburg-winterfeld.de


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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Apenburg-Winterfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@apenburg-winterfeld.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Apenburg-Winterfeld.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Apenburg-Winterfeld
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Apenburg-Winterfeld ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Apenburg-Winterfeld geboren sind.
Im Weiteren sind einige Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In unserem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. In der Praxis führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt melden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Apenburg-Winterfeld die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet diverse Formen der Geburtsdokumenten, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.
Nutzung
Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet für vielfältige bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Wenn die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Apenburg-Winterfeld eine Ersatzurkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Apenburg-Winterfeld
Definition
Eine Hochzeit definiert eine begründete, gewöhnlich legitim erlaubte, gefestigte Bestätigung einer Beziehung von paarigen Personen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Standesamt in Apenburg-Winterfeld erklären und die hierfür erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Unbedingt müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Apenburg-Winterfeld vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, den anderen schriftlich bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welches Amt für die Registration der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung anmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Situationen können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Das Trauamt in Apenburg-Winterfeld berät Sie gerne.
Fristen
Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Apenburg-Winterfeld zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen etwas dauern kann.
Kosten
Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Apenburg-Winterfeld
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Wegweiser:
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