Standesamt Apenburg-Winterfeld

Anschrift

Standesamt Apenburg-Winterfeld
Marschweg 3
38489 Beetzendorf


Mail:
standesamt@apenburg-winterfeld.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Apenburg-Winterfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@apenburg-winterfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Apenburg-Winterfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Apenburg-Winterfeld

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine behördliche, überwiegend gerecht zugestandene, untermauerte Erklärung einer Verbindung gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Apenburg-Winterfeld anmelden und die zu diesem Zweck wichtigen Unterlagen zu erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich beim Standesamt Apenburg-Winterfeld auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet den anderen schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Apenburg-Winterfeld sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird hierfür einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen die Ehewilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Trauung zu registrieren. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Apenburg-Winterfeld angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Unterschiede sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen fixen Tag die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Dokumente vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage können weitere Papiere gefordert sein! Das Standesamt in Apenburg-Winterfeld stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Apenburg-Winterfeld

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Apenburg-Winterfeld

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Beetzendorf.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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