Standesamt Gröningen

Anschrift

Standesamt Gröningen
Marktstr. 7
39397 Gröningen


Mail:
s.nowak@verbgem-westlicheboerde.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gröningen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 94 03) 9 11 29
E-Mail: s.nowak@verbgem-westlicheboerde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gröningen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gröningen

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine anerkannte, meistens gesetzlich zulässige, verankerte Form einer Vereinigung gemeinsamer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Eheschließung beim Standesamt in Gröningen erklären und die dazu wichtigen Nachweise. holen. Prinzipiell sollten Sie selbst bei der Behörde in Gröningen erscheinen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dazu viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Heirat amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Hochzeit anzukündigen. Notfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten in Gröningen angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden festmachen und einen endgültigen Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Schreiben vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Papier durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere unerlässlich sein! Das Amt in Gröningen ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der benötigten Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Gröningen

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Börde

    Höhe
    99 m ü. NHN

    Fläche
    59,73 km2

    Einwohner
    3548 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    59 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    39397

    Vorwahl
    39403

    KFZ Kennzeichen
    BK, BÖ, HDL, OC, OK, WMS, WZL

    Gemeindeschlüssel
    15 0 83 245

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Gröningen

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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