Standesamt Gröningen
Anschrift
Standesamt Gröningen
Marktstr. 7
39397 Gröningen
Mail: s.nowak@verbgem-westlicheboerde.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gröningen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 94 03) 9 11 29
E-Mail: s.nowak@verbgem-westlicheboerde.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gröningen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Gröningen
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Gröningen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Gröningen beantragen.
Hier einige einige Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der BRD sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Gewöhnlich führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt anmelden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist stellt die Behörde in Gröningen das Dokument aus. Es finden sich variantenreiche Formen der Geburtsbescheinigungen, so wie die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
Gebrauch
Das Dokument fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet zu diverse bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Falls einmal das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Gröningen eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür werden gewöhnlich persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es nötig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Gröningen
Definition
Eine Verehelichung bezeichnet eine anerkannte, meistenteils gesetzlich erlaubte, festgemachte Bestätigung eines Beisammenseins gemeinsamer Individuen.
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt in Gröningen erklären und die hierbei erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Gröningen antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt die andere Person durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Gröningen antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit registrieren wollen.
Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Amt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dazu einige Fragen an die Verlobten richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Anmeldung der Trauung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Replikate können nicht anerkannt werden!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderer Lage können weitere Schreiben unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Gröningen ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Gröningen schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der notwendigen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Gröningen
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Börde
Höhe
99 m ü. NHN
Fläche
59,73 km2
Einwohner
3548 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
59 Einwohner je km2
Postleitzahl
39397
Vorwahl
39403
KFZ Kennzeichen
BK, BÖ, HDL, OC, OK, WMS, WZL
Gemeindeschlüssel
15 0 83 245
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