Standesamt Güsten

Anschrift

Standesamt Güsten
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten


Mail:
standesamt@

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Güsten vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Güsten.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Güsten

Definition

Eine Trauung bestimmt eine bewiesene, meistens gerecht zugestandene, untermauerte Grundlage eines Beisammenseins gemeinsamer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Trauung bei der Behörde in Güsten anmelden und die dazu wichtigen Nachweise. beschaffen. Prinzipiell müssen Sie persönlich bei der Behörde in Güsten vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt seinen Partner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht in Güsten sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dafür mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Einschreibung der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung zu melden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Güsten angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, separiert, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn die Ehe im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten eruieren und einen Zeitpunkt für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Materialien darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen werden weitere Untelagen erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Güsten beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Güsten zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Güsten

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Salzlandkreis

    Höhe
    92 m ü. NHN

    Fläche
    36,17 km2

    Einwohner
    4023 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    111 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    39439

    Vorwahl
    39262

    KFZ Kennzeichen
    SLK, ASL, BBG, SBK, SFT

    Gemeindeschlüssel
    15 0 89 165

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Güsten

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Güsten.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Güsten auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Sachsen-Anhalt: