Standesamt Mansfeld

Anschrift

Standesamt Mansfeld
Lutherstr. 9
06343 Mansfeld


Mail:
standesamt@mansfeld.eu

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mansfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 47 82) 8 71 20
E-Mail: standesamt@mansfeld.eu

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mansfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Mansfeld

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine bewiesene, gewöhnlich rechtlich rechtmäßige, gefestigte Erklärung einer Verbindung zweier Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt Mansfeld aufnehmen und die hierbei relevanten Unterlagen zu beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst beim Amt in Mansfeld erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Mansfeld antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Amt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen bei der Behörde in Mansfeld. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Trauung anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Mansfeld angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, geschieden so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung vereinigt werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung zulassen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Verlobten festmachen und einen konkreten Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Nachweise vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben gefordert sein! Ihr Amt in Mansfeld klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Mansfeld zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Mansfeld

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Mansfeld-Südharz

    Höhe
    255 m ü. NHN

    Fläche
    143,77 km2

    Einwohner
    8480 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    59 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6343

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    MSH, EIL, HET, ML, SGH

    Gemeindeschlüssel
    15 0 87 275

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    Landesportal Sachsen-Anhalt

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    Mansfeld

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