Standesamt Groß Quenstedt

Anschrift

Standesamt Groß Quenstedt
Markt 7
38828 Wegeleben


Mail:
info@vorharz.net

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Groß Quenstedt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 94 23) 8 51 48
E-Mail: info@vorharz.net

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Groß Quenstedt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Groß Quenstedt

Definition

Eine Heirat beschreibt eine anerkannte, meistens zulässig geregelte, gestärkte Bestätigung eines Beisammenseins gemeinsamer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Trauung beim Amt in Groß Quenstedt einleiten und die hierfür wichtigen Dokumente erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie direkt beim Amt in Groß Quenstedt auftauchen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinen Partner in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht in Groß Quenstedt sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dazu ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schreiben des Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen beim verantworlichen Amt in Groß Quenstedt. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich dazu befähigen, die Hochzeit anzukündigen. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Amt in Groß Quenstedt gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem die Trauung vereinbart werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Trauung unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen eruieren und einen konkreten Termin für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Unterlagen darzulegen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Das Amt in Groß Quenstedt informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Groß Quenstedt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Groß Quenstedt

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Harz

    Höhe
    98 m ü. NHN

    Fläche
    51,78 km2

    Einwohner
    2458 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    47 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    39423

    KFZ Kennzeichen
    HZ, HBS, QLB, WR

    Gemeindeschlüssel
    15 0 85 365

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Groß Quenstedt

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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