Standesamt Oebisfelde-Weferlingen

Anschrift

Standesamt Oebisfelde-Weferlingen
Lange Straße 12
39646 Oebisfelde-Weferlingen


Mail:
standesamt@stadt-oebisfelde-weferlingen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oebisfelde-Weferlingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-oebisfelde-weferlingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oebisfelde-Weferlingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Oebisfelde-Weferlingen

Definition

Eine Hochzeit bildet eine amtliche, meistens gesetzlich legale, gesicherte Basis eines Beisammenseins gemeinsamer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung bei der Behörde in Oebisfelde-Weferlingen aufnehmen und die dazu erforderlichen Papiere holen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich beim Standesamt Oebisfelde-Weferlingen vorsprechen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Hochzeitswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen schriftlich dazu befähigen, die Ehenschließung anzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Amt in Oebisfelde-Weferlingen gemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, getrennt, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Abweichungen bestehen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Trauung eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Verehelichung. unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen konkreten Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Nachweise vorzuweisen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise notwendig sein! Das Standesamt in Oebisfelde-Weferlingen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Oebisfelde-Weferlingen zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Oebisfelde-Weferlingen

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Börde

    Höhe
    63 m ü. NHN

    Fläche
    249,35 km2

    Einwohner
    13.544 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    54 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    BK, BÖ, HDL, OC, OK, WMS, WZL

    Gemeindeschlüssel
    15 0 83 411

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Oebisfelde-Weferlingen

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Oebisfelde-Weferlingen.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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