Standesamt Eichstedt (Altmark)

Anschrift

Standesamt Eichstedt (Altmark)
An der Zuckerfabrik 1
39596 Goldbeck


Mail:
standesamt@eichstedt-altmark.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eichstedt (Altmark) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@eichstedt-altmark.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eichstedt (Altmark).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Eichstedt (Altmark)

Definition

Eine Heirat bestimmt eine behördliche, meistens rechtlich statthafte, untermauerte Kennzeichung eines Verbunds zweier Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Trauung beim Amt in Eichstedt (Altmark) anzeigen und die dazu relevanten Papiere beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Eichstedt (Altmark) auftauchen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann dieser, die andere Person schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Eichstedt (Altmark) antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte wird hierfür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Heirat verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen durch eine Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten in Eichstedt (Altmark) angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland separiert, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Abweichungen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen eruieren und einen endgültigen Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Belege einzureichen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Replikate sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente relevant sein! Das Trauamt in Eichstedt (Altmark) klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Nachweise zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Eichstedt (Altmark)

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Eichstedt (Altmark)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Goldbeck.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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