Standesamt Jessen (Elster)

Anschrift

Standesamt Jessen (Elster)
Schloßstr. 11
06917 Jessen (Elster)


Mail:
standesamt@jessen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Jessen (Elster) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 37) 27 68 61
E-Mail: standesamt@jessen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Jessen (Elster).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Jessen (Elster)

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine dokumentierte, vorwiegend juristisch zugestandene, verankerte Grundlage eines Bündnisses zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Heirat beim Standesamt in Jessen (Elster) anzeigen und die dafür erforderlichen Nachweise. beziehen. Prinzipiell sollten Sie offiziell beim Standesamt Jessen (Elster) vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Jessen (Elster) antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird dazu eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung der Behörde. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Hochzeitswilligen beim Standesamt Jessen (Elster). Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Hochzeit zu melden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Jessen (Elster) angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Diskrepanzen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Heimatland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen konkreten Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Materialien zu überreichen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen erforderlich sein! Das Hochzeitsamt in Jessen (Elster) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Jessen (Elster) zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der zwingenden Nachweise zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Jessen (Elster)

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Wittenberg

    Höhe
    72 m ü. NHN

    Fläche
    352,15 km2

    Einwohner
    14.150 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    40 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6917

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    WB, GHC, JE

    Gemeindeschlüssel
    15 0 91 145

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Jessen (Elster)

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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