Standesamt Balgstädt

Anschrift

Standesamt Balgstädt
Markt 1
06632 Freyburg (Unstrut)


Mail:
standesamt@freyburg-info.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Balgstädt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@freyburg-info.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Balgstädt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Balgstädt

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine begründete, überwiegend gerecht zugestandene, untermauerte Kennzeichung einer Bindung zweier Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt Balgstädt aufnehmen und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie persönlich bei der Behörde in Balgstädt antreten. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Balgstädt antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Ehevereinigung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Balgstädt gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, geschieden, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Hochzeit untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis der Eheschließenden ausmachen und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Schreiben vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Replikate reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Balgstädt informiert Sie gerne!

    Fristen

    Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Balgstädt zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Balgstädt

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Burgenlandkreis

    Höhe
    110 m ü. NHN

    Fläche
    46,56 km2

    Einwohner
    4563 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    98 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6632

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ

    Gemeindeschlüssel
    15 0 84 135

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Balgstädt

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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