Standesamt Kaiserpfalz

Anschrift

Standesamt Kaiserpfalz
Bahnhofstraße 2a
06647 Bad Bibra


Mail:
standesamt@

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kaiserpfalz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kaiserpfalz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Kaiserpfalz

Definition

Eine Trauung beschreibt eine dokumentierte, überwiegend rechtlich rechtmäßige, untermauerte Form eines Beisammenseins gemeinsamer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Kaiserpfalz aufnehmen und die dazu wichtigen Papiere holen. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell im Kaiserpfalz vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Kaiserpfalz sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dazu eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der bald Verheirateten beim für Sie zuständigen Amt in Kaiserpfalz. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Trauung zu melden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Kaiserpfalz angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Trauung unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen endgültigen Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Bescheinigungen vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können weitere Schreiben erforderlich sein! Das Hochzeitsamt in Kaiserpfalz beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Kaiserpfalz zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der notwendigen Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Kaiserpfalz

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Burgenlandkreis

    Höhe
    152 m ü. NHN

    Fläche
    49,77 km2

    Einwohner
    2644 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    53 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6647

    Vorwahl
    34465

    KFZ Kennzeichen
    BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ

    Gemeindeschlüssel
    15 0 84 015

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Kaiserpfalz

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