Standesamt Klötze
Anschrift
Standesamt Klötze
Schulplatz 1
38486 Klötze
Mail: bettina.schulze@stadt-kloetze.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Klötze vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 39 09) 40 31 36
E-Mail: bettina.schulze@stadt-kloetze.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Klötze.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Klötze
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen können die Verehelichung beim Standesamt Klötze einleiten und die hierbei notwendigen Papiere beziehen. Unbedingt sollten Sie offiziell im Klötze auftreten. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Klötze antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
Welches Amt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Trauung registrieren wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dazu einige Fragen an die Verlobten stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Trauung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Beide Partner müssen volljährig sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Ehe untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.
Sind Sie aus dem Ausland?
Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen festmachen und einen fixen Zeitpunkt für die Eheschließung festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Urkunde durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Kopien reichen nicht aus !
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In expliziten Fällen werden weitere Untelagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Klötze ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Kosten
Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Klötze
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Altmarkkreis Salzwedel
Höhe
60 m ü. NHN
Fläche
278,44 km2
Einwohner
9680 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
35 Einwohner je km2
Postleitzahl
38486
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
SAW, GA, KLZ
Gemeindeschlüssel
15 0 81 280
Landesportal Sachsen-Anhalt
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Klötze
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Stadtgeschichte
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