Standesamt Klötze

Anschrift

Standesamt Klötze
Schulplatz 1
38486 Klötze


Mail:
bettina.schulze@stadt-kloetze.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Klötze vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 39 09) 40 31 36
E-Mail: bettina.schulze@stadt-kloetze.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Klötze.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Klötze

Definition

Eine Ehe benennt eine begründete, meistenteils juristisch legale, gestärkte Kennzeichung eines Beisammenseins zweier Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Verehelichung beim Standesamt Klötze einleiten und die hierbei notwendigen Papiere beziehen. Unbedingt sollten Sie offiziell im Klötze auftreten. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Klötze antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dazu einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Trauung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim Standesamt Klötze. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner schriftlich ermächtigen, die Ehevereinigung zu melden. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Klötze gemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Ausnahmen gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen festmachen und einen fixen Zeitpunkt für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Urkunde durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Kopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen werden weitere Untelagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Klötze ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Klötze zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der benötigten Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Klötze

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Altmarkkreis Salzwedel

    Höhe
    60 m ü. NHN

    Fläche
    278,44 km2

    Einwohner
    9680 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    35 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    38486

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    SAW, GA, KLZ

    Gemeindeschlüssel
    15 0 81 280

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Klötze

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Klötze.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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