Standesamt Eilsleben

Anschrift

Standesamt Eilsleben
Zimmermannplatz 2
39365 Eilsleben


Mail:
standesamt@eilsleben.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eilsleben vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@eilsleben.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eilsleben.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Eilsleben

Definition

Eine Hochzeit definiert eine anerkannte, gewöhnlich zulässig rechtmäßige, belegte Begründung eines Verbunds zweier Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Vermählung beim Standesamt Eilsleben anmelden und die hierbei relevanten Nachweise. besorgen. Unbedingt müssen Sie direkt beim Standesamt Eilsleben antreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist es ihm gestattet den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann dafür einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Einschreibung der Trauung rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Eilsleben. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen mittels einer Vollmacht beauftragen, die Verehelichung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Eilsleben angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland geschieden, so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Amt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen feststellen und einen konkreten Tag für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Nachweise darzulegen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können weitere Papiere erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Eilsleben informiert Sie gerne!

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Papiere zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Eilsleben

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Eilsleben

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Eilsleben.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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