Standesamt Werben (Elbe)

Anschrift

Standesamt Werben (Elbe)
An der Zuckerfabrik 1
39596 Goldbeck


Mail:
standesamt@werben-elbe.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Werben (Elbe) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@werben-elbe.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Werben (Elbe).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Werben (Elbe)

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine amtliche, zumeist gesetzlich erlaubte, gefestigte Kennzeichung eines Beisammenseins zweier Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Heirat bei der Behörde in Werben (Elbe) einleiten und die hierfür erforderlichen Dokumente beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie selbst im Werben (Elbe) antreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Werben (Elbe) antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Eheschließung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim Heiratsamt Werben (Elbe). Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Werben (Elbe) angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Leiter des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen konkreten Tag für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Urkunden vorzubringen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Fotokopien reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können andere Unterlagen erforderlich sein! Das Standesamt in Werben (Elbe) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Werben (Elbe) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Werben (Elbe)

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Werben (Elbe)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Goldbeck.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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