Standesamt Ingersleben

Anschrift

Standesamt Ingersleben
Lindenplatz 11-15
39345 Flechtingen


Mail:
standesamt@ingersleben.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ingersleben vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ingersleben.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ingersleben.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Ingersleben

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine amtliche, überwiegend gesetzlich geregelte, gefestigte Grundlage eines Beisammenseins von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Heirat beim Amt in Ingersleben erklären und die dafür relevanten Papiere beschaffen. Generell sollten Sie selber beim Amt in Ingersleben antreten. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte kann dazu einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für das Recht der Hochzeit bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen schriftlich ermächtigen, die Trauung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten in Ingersleben angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn die Ehe im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Termin für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Belege darzulegen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen vonnöten sein! Das Hochzeitsamt in Ingersleben beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Ingersleben zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der benötigten Papiere etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Ingersleben

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Ingersleben

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Flechtingen.

    Standesamt - Stadtgeschichte

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