Standesamt Diesdorf

Anschrift

Standesamt Diesdorf
Marschweg 3
38489 Beetzendorf


Mail:
standesamt@diesdorf.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Diesdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@diesdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Diesdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Diesdorf

Definition

Eine Trauung bildet eine begründete, vorwiegend zulässig legale, gestärkte Begründung einer Vereinigung von zwei Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat beim Standesamt in Diesdorf aufnehmen und die dafür erforderlichen Dokumente besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell bei der Behörde in Diesdorf antreten. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser den anderen in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares bei der Behörde in Diesdorf. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner in geschriebener Form beauftragen, die Ehevereinigung zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Diesdorf angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Diskrepanzen sind vorhanden, wenn die Ehe im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die Vermählung eigegangen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis der Eheschließenden festmachen und einen Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Papiere abzugeben: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Fotokopien gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können weitere Dokumente wichtig sein! Das Trauamt in Diesdorf klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Diesdorf

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Diesdorf

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Beetzendorf.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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