Standesamt Farnstädt

Anschrift

Standesamt Farnstädt
Hauptstraße 43
06268 Nemsdorf-Göhrendorf


Mail:
standesamt@farnstaedt.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Farnstädt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@farnstaedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Farnstädt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Farnstädt

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine amtliche, vorwiegend rechtens rechtmäßige, gesicherte Grundlage eines Beisammenseins mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Vermählung beim Amt in Farnstädt aufnehmen und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere holen. Für gewöhnlich sollten Sie selber beim Standesamt Farnstädt antreten. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird deswegen ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Registration der Hochzeit wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Bericht der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares beim Standesamt Farnstädt. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Farnstädt gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, geschieden so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Abweichungen bestehen nur, wenn der Ehebund im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Dokumente organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen ausmachen und einen Termin die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Dokumente vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen relevant sein! Das Standesamt in Farnstädt stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Farnstädt

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Farnstädt

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Nemsdorf-Göhrendorf.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Farnstädt auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Sachsen-Anhalt: