Standesamt Farnstädt

Anschrift

Standesamt Farnstädt
Hauptstraße 43
06268 Nemsdorf-Göhrendorf


Mail:
standesamt@farnstaedt.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Farnstädt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@farnstaedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Farnstädt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Farnstädt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Farnstädt geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Farnstädt beantragen.

Hier sind einige wenige allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Üblicherweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern eigenständig die Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Standesamt Farnstädt die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Arten der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Farnstädt eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Farnstädt

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine amtliche, überwiegend rechtens zugestandene, verankerte Form eines Verbunds von zwei Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Farnstädt anzeigen und die hierbei erforderlichen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie selber im Farnstädt auftreten. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dazu viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Farnstädt klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Farnstädt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.