Standesamt Barnstädt

Anschrift

Standesamt Barnstädt
Hauptstraße 43
06268 Nemsdorf-Göhrendorf


Mail:
standesamt@barnstaedt.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Barnstädt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@barnstaedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Barnstädt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Barnstädt

Definition

Eine Vermählung bildet eine amtliche, zumeist zulässig legale, belegte Form eines Verbunds gemeinsamer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung bei der Behörde in Barnstädt erklären und die hierbei relevanten Nachweise. beziehen. Unbedingt müssen Sie offiziell im Barnstädt vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dafür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Verehelichung verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares beim Heiratsamt Barnstädt. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Verehelichung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Amt in Barnstädt gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland geschieden, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Ausnahmen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original vorgelegt werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können weitere Papiere wichtig sein! Ihr Standesamt in Barnstädt beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Barnstädt

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Barnstädt

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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