Standesamt Zörbig
Anschrift
Standesamt Zörbig
Am Markt 12
06780 Zörbig
Mail: standesamt@stadt-zoerbig.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Zörbig vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-zoerbig.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Zörbig.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Zörbig
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Zörbig einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Dokumente beziehen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim Amt in Zörbig auftreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann dieser, seinen Partner schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen eine Reihe von Fragen an das Paar richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Registration der Hochzeit bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Sollte dem so sein ist eine Hochzeit unmöglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.
Sind Sie aus dem Ausland?
Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen Termin für die Vermählung festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Abzüge gelten nicht!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderer Lage können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Zörbig ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Kosten
Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Zörbig
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Anhalt-Bitterfeld
Höhe
107 m ü. NHN
Fläche
113,68 km2
Einwohner
9139 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
80 Einwohner je km2
Postleitzahl
6780
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
ABI, AZE, BTF, KÖT, ZE
Gemeindeschlüssel
15 0 82 440
Landesportal Sachsen-Anhalt
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Zörbig
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Stadtgeschichte
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