Standesamt Zörbig

Anschrift

Standesamt Zörbig
Am Markt 12
06780 Zörbig


Mail:
standesamt@stadt-zoerbig.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Zörbig vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-zoerbig.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Zörbig.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Zörbig

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine amtliche, überwiegend juristisch geregelte, festgemachte Begründung einer Vereinigung zweier Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Zörbig einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Dokumente beziehen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim Amt in Zörbig auftreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann dieser, seinen Partner schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Registration der Hochzeit bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Verlobten beim verantwortlichen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Hochzeit zu melden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Zörbig angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem die Hochzeit geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Bescheinigungen vorzubringen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Abzüge gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Zörbig ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Zörbig zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Nachweise zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Zörbig

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Anhalt-Bitterfeld

    Höhe
    107 m ü. NHN

    Fläche
    113,68 km2

    Einwohner
    9139 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    80 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6780

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    ABI, AZE, BTF, KÖT, ZE

    Gemeindeschlüssel
    15 0 82 440

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Zörbig

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