Standesamt Möser
Anschrift
Standesamt Möser
Brunnenbreite 7/8
39291 Möser
Mail: standesamt@moeser.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Möser vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@moeser.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Möser.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Möser
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten können die Vermählung beim Amt in Möser anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Papiere beschaffen. Prinzipiell müssen Sie direkt im Möser auftauchen. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Möser antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Eintragung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann dazu viele Fragen an die Verlobten richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Eintragung der Verehelichung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.
Kommen Sie aus dem Ausland?
Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen fixen Termin für die Trauung vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale reichen nicht aus !
Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Möser beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Möser
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Landesportal Sachsen-Anhalt
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Möser
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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