Standesamt Möser

Anschrift

Standesamt Möser
Brunnenbreite 7/8
39291 Möser


Mail:
standesamt@moeser.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Möser vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@moeser.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Möser.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Möser

Definition

Eine Heirat bildet eine dokumentierte, zumeist gesetzlich geregelte, gestärkte Erklärung einer Verbindung mehrerer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Vermählung beim Amt in Möser anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Papiere beschaffen. Prinzipiell müssen Sie direkt im Möser auftauchen. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Möser antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann dazu viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Eintragung der Verehelichung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen beim Heiratsamt Möser. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen durch eine Vollmacht beauftragen, die Trauung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Möser angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, geschieden, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn die Ehe im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Dokumente erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen fixen Termin für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Belege vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Möser beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Möser schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Besorgung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Möser

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Möser

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Möser.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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