Standesamt Wittenberg

Anschrift

Standesamt Wittenberg
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg


Mail:
standesamt@wittenberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wittenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wittenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wittenberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wittenberg

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine dokumentierte, überwiegend juristisch legale, gestärkte Form einer Verbindung von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Eheschließung beim Amt in Wittenberg anmelden und die dafür wichtigen Unterlagen zu beschaffen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Wittenberg antreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann dieser, die andere Person schriftlich zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird deswegen ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim für Sie zuständigen Amt in Wittenberg. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner in geschriebener Form dazu ernennen, die Ehenschließung zu melden. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Wittenberg angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland geschieden so gilt: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Abweichungen binden nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen fixen Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Urkunden vorzubringen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Dokument durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original vorliegen, Kopien gelten nicht!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können weitere Schreiben notwendig sein! Das Standesamt in Wittenberg ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Wittenberg zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der benötigten Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Wittenberg

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Wittenberg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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