Standesamt Ditfurt

Anschrift

Standesamt Ditfurt
Markt 7
38828 Wegeleben


Mail:
info@vorharz.net

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ditfurt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 94 23) 8 51 48
E-Mail: info@vorharz.net

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ditfurt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Ditfurt

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine behördliche, meistenteils gerecht zulässige, untermauerte Kennzeichung einer Beziehung beider Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Ditfurt einleiten und die dazu erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Ditfurt auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Verehelichung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Eheschließenden beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Verehelichung zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Ditfurt angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland getrennt, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Hochzeit eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen konkreten Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Nachweise vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original vorgelegt werden, Abzüge reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Ditfurt beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Ditfurt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Ditfurt

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Harz

    Höhe
    98 m ü. NHN

    Fläche
    51,78 km2

    Einwohner
    2458 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    47 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    39423

    KFZ Kennzeichen
    HZ, HBS, QLB, WR

    Gemeindeschlüssel
    15 0 85 365

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Ditfurt

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