Standesamt Barleben

Anschrift

Standesamt Barleben
Ernst-Thälmann-Straße 22
39179 Barleben


Mail:
standesamt@barleben.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Barleben vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@barleben.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Barleben.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Barleben

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine bewiesene, meistenteils gesetzlich legale, belegte Erklärung eines Verbunds von paarigen Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Vermählung beim Standesamt Barleben erklären und die dazu wichtigen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie selber beim Standesamt Barleben erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Barleben sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit die Behörde prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Verlobten beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung zu melden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Barleben gemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Unterschiede sind vorhanden, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Trauung nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen ausmachen und einen konkreten Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Nachweise abzugeben: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Kopien werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können weitere Schreiben notwendig sein! Das Stadtbüro in Barleben stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Barleben schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Barleben

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Barleben

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Barleben.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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