Standesamt Dessau-Roßlau

Anschrift

Standesamt Dessau-Roßlau
Zerbster Str. 4
06844 Dessau-Roßlau


Mail:
standesamt@dessau-rosslau.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Dessau-Roßlau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 40) 2 04 10 34
E-Mail: standesamt@dessau-rosslau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Dessau-Roßlau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Dessau-Roßlau

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine erklärte, weitgehend gerecht zulässige, gestärkte Erklärung eines Beisammenseins von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt Dessau-Roßlau anmelden und die dafür relevanten Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell im Dessau-Roßlau auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser die andere Person schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen beim für Sie zuständigen Amt in Dessau-Roßlau. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner in geschriebener Form bemächtigen, die Ehenschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Dessau-Roßlau gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, geschieden so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Abweichungen gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, zeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Trauung nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen feststellen und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Dokumente vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Kopien werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen können weitere Dokumente erforderlich sein! Das Amt in Dessau-Roßlau ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Dessau-Roßlau zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Dessau-Roßlau

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    59 m ü. NHN

    Fläche
    244,79 km2

    Einwohner
    78.731 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    322 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    DE, RSL

    Gemeindeschlüssel
    15 0 01 000

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Dessau-Roßlau

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