Standesamt Landsberg (Sachen)
Anschrift
Standesamt Landsberg (Sachen)
Köthener Straße 2
06188 Landsberg
Mail: standesamt@stadt-landsberg.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Landsberg (Sachen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-landsberg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Landsberg (Sachen).
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Landsberg (Sachen)
Definition
Beschreibung
Die Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Landsberg (Sachen) anmelden und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie selber im Landsberg (Sachen) auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Landsberg (Sachen) sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.
Welches Stadtbüro für die Registration der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dafür mehrere Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.
Sind Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen Zeitpunkt für die Vermählung fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen reichen nicht aus !
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In speziellen Gegebenheiten wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Landsberg (Sachen) berät Sie gerne.
Fristen
Kosten
Der Preis für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Landsberg (Sachen)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Saalekreis
Höhe
97 m ü. NHN
Fläche
125,4 km2
Einwohner
14.960 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
119 Einwohner je km2
Postleitzahl
6188
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
SK, MER, MQ, QFT
Gemeindeschlüssel
15 0 88 195
Landesportal Sachsen-Anhalt
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Landsberg (Sachen)
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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