Standesamt Landsberg (Sachen)

Anschrift

Standesamt Landsberg (Sachen)
Köthener Straße 2
06188 Landsberg


Mail:
standesamt@stadt-landsberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Landsberg (Sachen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-landsberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Landsberg (Sachen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Landsberg (Sachen)

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine amtliche, überwiegend legitim zulässige, untermauerte Bestätigung einer Verbindung von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Landsberg (Sachen) anmelden und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie selber im Landsberg (Sachen) auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Landsberg (Sachen) sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dafür mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares beim Heiratsamt Landsberg (Sachen). Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen in geschriebener Form dazu ernennen, die Trauung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter in Landsberg (Sachen) angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, geschieden so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Unterschiede gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen Zeitpunkt für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Belege zu überreichen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Landsberg (Sachen) berät Sie gerne.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Landsberg (Sachen) zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Preis für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Landsberg (Sachen)

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Saalekreis

    Höhe
    97 m ü. NHN

    Fläche
    125,4 km2

    Einwohner
    14.960 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    119 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6188

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    SK, MER, MQ, QFT

    Gemeindeschlüssel
    15 0 88 195

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Landsberg (Sachen)

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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