Standesamt Alsleben (Saale)

Anschrift

Standesamt Alsleben (Saale)
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten


Mail:
standesamt@

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Alsleben (Saale) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Alsleben (Saale).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Alsleben (Saale)

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine anerkannte, gewöhnlich zulässig statthafte, gesicherte Begründung eines Beisammenseins zweier Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Verehelichung bei der Behörde in Alsleben (Saale) anzeigen und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere beschaffen. Generell müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Alsleben (Saale) vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Amt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dazu eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Heirat amtlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner schriftlich dazu befähigen, die Hochzeit zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter in Alsleben (Saale) angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland separiert, so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, pünktlich den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Vermählung beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Hochzeit unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Belege einzureichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Replikate reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Alsleben (Saale) informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Alsleben (Saale) zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Alsleben (Saale)

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Salzlandkreis

    Höhe
    92 m ü. NHN

    Fläche
    36,17 km2

    Einwohner
    4023 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    111 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    39439

    Vorwahl
    39262

    KFZ Kennzeichen
    SLK, ASL, BBG, SBK, SFT

    Gemeindeschlüssel
    15 0 89 165

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Alsleben (Saale)

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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