Standesamt Gutenborn
Anschrift
Standesamt Gutenborn
Zeitzer Straße 15
06722 Droyßig
Mail: standesamt@gutenborn.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gutenborn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@gutenborn.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gutenborn.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Gutenborn
Definition
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Trauung beim Standesamt Gutenborn einleiten und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden holen. Unbedingt sollten Sie selber bei der Behörde in Gutenborn auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser den anderen schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Gutenborn antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schreiben der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Trauung nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung erlauben.
Sind Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Eheschließenden feststellen und einen Zeitpunkt für die Vermählung festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In expliziten Fällen können weitere Papiere gewünscht sein! Ihr Standesamt in Gutenborn berät Sie gerne.
Fristen
Kosten
Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Gutenborn
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Landesportal Sachsen-Anhalt
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Gutenborn
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Stadtgeschichte
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