Standesamt Coswig (Anhalt)

Anschrift

Standesamt Coswig (Anhalt)
Am Markt 1
06869 Coswig (Anhalt)


Mail:
standesamt@coswigonline.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Coswig (Anhalt) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@coswigonline.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Coswig (Anhalt).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Coswig (Anhalt)

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine amtliche, zumeist legitim erlaubte, festgemachte Kennzeichung einer Bindung von paarigen Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Amt in Coswig (Anhalt) erklären und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu beziehen. Grundsätzlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Coswig (Anhalt) vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie ungleiche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Trauung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache des Paares bei der Behörde in Coswig (Anhalt). Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Ehevereinigung voranzumelden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Coswig (Anhalt) gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Ausnahmen sind vorhanden, wenn die Ehe im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen fixen Tag die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Materialien vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Urkunde durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Nachbildungen gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben vonnöten sein! Das Amt in Coswig (Anhalt) informiert Sie gerne!

    Fristen

    Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Coswig (Anhalt) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Coswig (Anhalt)

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Wittenberg

    Höhe
    77 m ü. NHN

    Fläche
    295,72 km2

    Einwohner
    11.494 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    39 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    WB, GHC, JE

    Gemeindeschlüssel
    15 0 91 060

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Coswig (Anhalt)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Coswig (Anhalt).

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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