Standesamt Klostermansfeld
Anschrift
Standesamt Klostermansfeld
An der Hütte 1
06312 Helbra
Mail: standesamt@klostermansfeld.de


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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Klostermansfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@klostermansfeld.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Klostermansfeld.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Klostermansfeld
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Klostermansfeld ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Klostermansfeld geboren sind.
Hier sind ein paar Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der BRD sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Generell vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamt Klostermansfeld die Geburtsurkunde aus. Es existieren variantenreiche Typen der Geburtsbescheinigungen, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.
Nutzung
Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht für unterschiedliche administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Falls die Geburtsurkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Klostermansfeld eine Ersatzurkunde anfordern. Dafür benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es geboten sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Klostermansfeld
Definition
Eine Heirat bildet eine dokumentierte, gewöhnlich gerecht erlaubte, untermauerte Begründung eines Verbunds von paarigen Individuen.
Beschreibung
Die Personen müssen die Vermählung bei der Behörde in Klostermansfeld anmelden und die hierfür relevanten Dokumente beziehen. Unbedingt müssen Sie selbst im Klostermansfeld antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinen Partner durch einen Brief ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Klostermansfeld antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.
Die Voranmeldung der Eheschließung ist vonnöten, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss deswegen einige Fragen an die Verlobten richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Eintragung der Verehelichung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Klostermansfeld ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Einholung der zwingenden Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Klostermansfeld
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
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