Standesamt Klostermansfeld
Anschrift
Standesamt Klostermansfeld
An der Hütte 1
06312 Helbra
Mail: standesamt@klostermansfeld.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Klostermansfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@klostermansfeld.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Klostermansfeld.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Klostermansfeld
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten können die Verehelichung beim Amt in Klostermansfeld erklären und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Generell müssen Sie offiziell im Klostermansfeld vorsprechen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Klostermansfeld antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird dazu viele Fragen an die Verlobten richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen volljährig sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Bei Zutreffung ist eine Hochzeit nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.
Sind Sie aus dem Ausland?
Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.
Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Verlobten festmachen und einen konkreten Tag für die Vermählung fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen notwendig sein! Das Trauamt in Klostermansfeld berät Sie gerne.
Fristen
Kosten
Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Klostermansfeld
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Landesportal Sachsen-Anhalt
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Klostermansfeld
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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