Standesamt Klostermansfeld

Anschrift

Standesamt Klostermansfeld
An der Hütte 1
06312 Helbra


Mail:
standesamt@klostermansfeld.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Klostermansfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@klostermansfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Klostermansfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Klostermansfeld

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine erklärte, weitgehend legitim erlaubte, gestärkte Begründung einer Beziehung mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Verehelichung beim Amt in Klostermansfeld erklären und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Generell müssen Sie offiziell im Klostermansfeld vorsprechen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Klostermansfeld antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird dazu viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Verlobten beim verantworlichen Amt in Klostermansfeld. Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Klostermansfeld gemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem die Hochzeit eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Hochzeit nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Verlobten festmachen und einen konkreten Tag für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Meist sind vorzuweisen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen notwendig sein! Das Trauamt in Klostermansfeld berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Klostermansfeld

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Klostermansfeld

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Helbra.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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