Standesamt Sommersdorf (Sachsen-Anhalt)

Anschrift

Standesamt Sommersdorf (Sachsen-Anhalt)
Zimmermannplatz 2
39365 Eilsleben


Mail:
standesamt@sommersdorf.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sommersdorf (Sachsen-Anhalt) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@sommersdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sommersdorf (Sachsen-Anhalt).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Sommersdorf (Sachsen-Anhalt)

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine anerkannte, vorwiegend gerecht statthafte, belegte Grundlage einer Bindung mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Amt in Sommersdorf (Sachsen-Anhalt) aufnehmen und die dazu unerlässlichen Nachweise. beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell bei der Behörde in Sommersdorf (Sachsen-Anhalt) antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser die andere Person durch eine Vollmacht zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht in Sommersdorf (Sachsen-Anhalt) sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten beim Standesamt Sommersdorf (Sachsen-Anhalt). Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in geschriebener Form beauftragen, die Verehelichung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Amt in Sommersdorf (Sachsen-Anhalt) gemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland getrennt, so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn der Ehebund im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Bündnis geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Unterlagen einzureichen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien werden nicht anerkannt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Das Hochzeitsamt in Sommersdorf (Sachsen-Anhalt) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Sommersdorf (Sachsen-Anhalt) schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Sommersdorf (Sachsen-Anhalt)

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Sommersdorf (Sachsen-Anhalt)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Eilsleben.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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