Standesamt Rochau

Anschrift

Standesamt Rochau
An der Zuckerfabrik 1
39596 Goldbeck


Mail:
standesamt@rochau.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rochau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rochau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rochau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Rochau

Definition

Eine Ehe benennt eine anerkannte, weitgehend legitim statthafte, festgemachte Basis einer Bindung zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Amt in Rochau anzeigen und die dafür wichtigen Anträge und Urkunden besorgen. Grundsätzlich müssen Sie direkt im Rochau erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Amt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen mehrere Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht der Behörde. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Rochau. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner durch eine Vollmacht bemächtigen, die Trauung zu melden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Amt in Rochau gemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe im Ausland getrennt, so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen fixen Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind vorzubringen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original abgegeben werden, Replikate sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können weitere Papiere relevant sein! Ihr Standesamt in Rochau klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Rochau zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Rochau

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Rochau

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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