Standesamt Völpke

Anschrift

Standesamt Völpke
Zimmermannplatz 2
39365 Eilsleben


Mail:
standesamt@voelpke.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Völpke vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@voelpke.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Völpke.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Völpke

Definition

Eine Trauung benennt eine amtliche, zumeist gerecht geregelte, gesicherte Basis einer Verbindung mehrerer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Völpke anzeigen und die dafür notwendigen Papiere erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell im Völpke auftreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, darf dieser den anderen in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Völpke antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Trauung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Verlobten bei der Behörde in Völpke. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen, die Hochzeit zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus akutem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Beauftragten in Völpke angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, geschieden, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bestätitigt wurde Unterschiede gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Unterlagen einzureichen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderer Lage können andere Belege erforderlich sein! Das Hochzeitsamt in Völpke berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Völpke zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Völpke

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Völpke

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Eilsleben.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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