Standesamt Bad Dürrenberg

Anschrift

Standesamt Bad Dürrenberg
Hauptstraße 27
06231 Bad Dürrenberg


Mail:
standesamt@badduerrenberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bad Dürrenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@badduerrenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bad Dürrenberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bad Dürrenberg

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine amtliche, meistenteils rechtlich geregelte, verankerte Grundlage einer Vereinigung mehrerer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Verehelichung beim Standesamt in Bad Dürrenberg erklären und die dazu wichtigen Anträge und Urkunden holen. Prinzipiell sollten Sie selber im Bad Dürrenberg erscheinen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann dieser, seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Heiratswilligen bei der Behörde in Bad Dürrenberg. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen schriftlich ermächtigen, die Hochzeit anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Bad Dürrenberg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung vereinigt werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Trauung nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen feststellen und einen endgültigen Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Nachweise vorzuweisen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien gelten nicht!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können andere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Bad Dürrenberg informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Bad Dürrenberg

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Saalekreis

    Höhe
    104 m ü. NHN

    Fläche
    36,15 km2

    Einwohner
    11.389 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    315 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6231

    Vorwahl
    03462

    KFZ Kennzeichen
    SK, MER, MQ, QFT

    Gemeindeschlüssel
    15 0 88 020

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bad Dürrenberg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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