Standesamt Seeland
Anschrift
Standesamt Seeland
Lindenstraße 1
06469 Seeland OT Nachterstedt
Mail: standesamt@seeland.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Seeland vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@seeland.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Seeland.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Seeland
Definition
Beschreibung
Die Personen müssen die Heirat beim Amt in Seeland anmelden und die hierbei notwendigen Unterlagen zu erhalten. Unbedingt sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Seeland auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.
Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Trauung registrieren wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür mehrere Fragen an die Verlobten richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.
Sind Sie von einem auswärtigen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.
Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen konkreten Tag für die Eheschließung vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, nicht Originale sind nicht gestattet!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Seeland stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Kosten
Die Kosten für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Seeland
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Landesportal Sachsen-Anhalt
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Seeland
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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