Standesamt Seeland

Anschrift

Standesamt Seeland
Lindenstraße 1
06469 Seeland OT Nachterstedt


Mail:
standesamt@seeland.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Seeland vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@seeland.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Seeland.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Seeland

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine behördliche, vorwiegend juristisch statthafte, verankerte Basis eines Verbunds von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Amt in Seeland anmelden und die hierbei notwendigen Unterlagen zu erhalten. Unbedingt sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Seeland auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür mehrere Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache des Paares beim verantworlichen Amt in Seeland. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner schriftlich ermächtigen, die Verehelichung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Seeland angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland aufgelöst, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn der Ehebund im Heimatland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen konkreten Tag für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Schreiben darzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Seeland stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Seeland schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Seeland

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Seeland

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Seeland OT Nachterstedt.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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