Standesamt Barby

Anschrift

Standesamt Barby
Goethestr. 14
39249 Barby


Mail:
standesamt@stadt-barby.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Barby vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 92 98) 6 82 25
E-Mail: standesamt@stadt-barby.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Barby.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Barby

Definition

Eine Heirat beschreibt eine anerkannte, gewöhnlich rechtens rechtmäßige, gesicherte Kennzeichung eines Verbunds gemeinsamer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Eheschließung bei der Behörde in Barby erklären und die hierbei wichtigen Papiere erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig beim Amt in Barby auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann deswegen viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Hochzeit wirksam. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Barby. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner in geschriebener Form beauftragen, die Ehevereinigung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Barby angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Abweichungen gelten nur, wenn die Ehe im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten ausmachen und einen Zeitpunkt für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Nachweise vorzulegen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Dokument anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können weitere Unterlagen relevant sein! Das Hochzeitsamt in Barby stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Barby zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Barby

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Salzlandkreis

    Höhe
    51 m ü. NHN

    Fläche
    152,78 km2

    Einwohner
    8173 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    53 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    SLK, ASL, BBG, SBK, SFT

    Gemeindeschlüssel
    15 0 89 026

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Barby

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Barby.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Barby auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Sachsen-Anhalt: