Standesamt Bülstringen

Anschrift

Standesamt Bülstringen
Lindenplatz 11-15
39345 Flechtingen


Mail:
standesamt@buelstringen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bülstringen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@buelstringen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bülstringen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bülstringen

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine anerkannte, zumeist gesetzlich zugestandene, gesicherte Basis einer Beziehung zweier zusammengehörender Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Amt in Bülstringen aufnehmen und die hierfür erforderlichen Papiere beschaffen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Bülstringen vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht in Bülstringen sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schriftstück der Behörde. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Verlobten beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen in geschriebener Form dazu ernennen, die Ehevereinigung zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Amt in Bülstringen gemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Unterschiede zählen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Dokumente organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Eheschließenden ausmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Urkunden einzureichen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können weitere Papiere vonnöten sein! Das Amt in Bülstringen informiert Sie gerne!

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Bülstringen schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Bülstringen

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bülstringen

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Flechtingen.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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