Standesamt Borne

Anschrift

Standesamt Borne
Markt 18
39435 Egeln


Mail:
standesamt@egeln.info

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Borne vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@egeln.info

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Borne.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Borne

Definition

Eine Verehelichung bildet eine begründete, vorwiegend legitim zugestandene, gesicherte Kennzeichung einer Vereinigung gemeinsamer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung bei der Behörde in Borne erklären und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst bei der Behörde in Borne erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Borne antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Heirat bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Verlobten beim zuständigen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen schriftlich bemächtigen, die Verehelichung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Amt in Borne gemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Bescheinigungen vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderer Lage können andersartige Nachweise gewünscht sein! Das Standesamt in Borne beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Borne zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Borne

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Salzlandkreis

    Höhe
    70 m ü. NHN

    Fläche
    29,23 km2

    Einwohner
    3176 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    109 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    39435

    Vorwahl
    39268

    KFZ Kennzeichen
    SLK, ASL, BBG, SBK, SFT

    Gemeindeschlüssel
    15 0 89 075

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    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Borne

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    Stadtgeschichte

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