Standesamt Wanzleben-Börde

Anschrift

Standesamt Wanzleben-Börde
Markt 1-2
39164 Wanzleben-Börde


Mail:
standesamt@wanzleben-boerde.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wanzleben-Börde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 92 09) 4 47 26
E-Mail: standesamt@wanzleben-boerde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wanzleben-Börde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wanzleben-Börde

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Wanzleben-Börde ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Wanzleben-Börde geboren sind.

Im Folgenden sind einige wenige allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. In der Praxis übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt die Behörde in Wanzleben-Börde die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Versionen von Geburtsnachweisen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht zu verschiedene Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Wanzleben-Börde eine Ersatzurkunde bitten. Dafür sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wanzleben-Börde

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine erklärte, vorwiegend rechtlich rechtmäßige, festgemachte Grundlage einer Beziehung mehrerer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Wanzleben-Börde erklären und die hierfür relevanten Nachweise. erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie direkt im Wanzleben-Börde auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser den anderen durch einen Brief zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Trauung verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andere Belege gewünscht sein! Das Stadtbüro in Wanzleben-Börde beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Wanzleben-Börde zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der benötigten Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Wanzleben-Börde

Bundesland
Sachsen-Anhalt

Regierungsbezirk

Kreis
Börde

Höhe

Fläche
188,14 km2

Einwohner
13.821 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
73 Einwohner je km2

Postleitzahl
39164

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
BK, BÖ, HDL, OC, OK, WMS, WZL

Gemeindeschlüssel
15 0 83 531

Landesportal

Landesportal
Sachsen-Anhalt

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Wanzleben-Börde

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