Standesamt Wanzleben-Börde

Anschrift

Standesamt Wanzleben-Börde
Markt 1-2
39164 Wanzleben-Börde


Mail:
standesamt@wanzleben-boerde.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wanzleben-Börde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 92 09) 4 47 26
E-Mail: standesamt@wanzleben-boerde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wanzleben-Börde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wanzleben-Börde

Definition

Eine Hochzeit benennt eine begründete, zumeist juristisch geregelte, belegte Form eines Bündnisses mehrerer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Trauung beim Standesamt in Wanzleben-Börde anmelden und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden besorgen. Unbedingt müssen Sie persönlich im Wanzleben-Börde auftreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar darf dieser seinen Partner schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht in Wanzleben-Börde sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Amt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen beim verantworlichen Amt in Wanzleben-Börde. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen, die Hochzeit zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Wanzleben-Börde angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, geschieden bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Unterschiede gelten nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Trauung nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Eheschließenden eruieren und einen fixen Zeitpunkt für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Materialien zu überreichen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente vorliegen, Replikate reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderer Lage können weitere Schreiben wichtig sein! Das Amt in Wanzleben-Börde klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Wanzleben-Börde zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Wanzleben-Börde

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Börde

    Höhe

    Fläche
    188,14 km2

    Einwohner
    13.821 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    73 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    39164

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    BK, BÖ, HDL, OC, OK, WMS, WZL

    Gemeindeschlüssel
    15 0 83 531

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Wanzleben-Börde

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Wanzleben-Börde.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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