Standesamt Oranienbaum-Wörlitz

Anschrift

Standesamt Oranienbaum-Wörlitz
Franzstr. 1
06785 Oranienbaum-Wörlitz


Mail:
sabine.clare@oranienbaum-woerlitz.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oranienbaum-Wörlitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 49 04) 4 03 53
E-Mail: sabine.clare@oranienbaum-woerlitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oranienbaum-Wörlitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Oranienbaum-Wörlitz

Definition

Eine Trauung bestimmt eine bewiesene, zumeist rechtens erlaubte, gestärkte Erklärung eines Verbunds von zwei Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Oranienbaum-Wörlitz anzeigen und die dafür wichtigen Dokumente beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich bei der Behörde in Oranienbaum-Wörlitz vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, darf dieser die andere Person durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Trauung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim Standesamt Oranienbaum-Wörlitz. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich dazu befähigen, die Trauung zu melden. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Oranienbaum-Wörlitz angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe im Ausland aufgelöst, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis die Ehewilligen feststellen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Urkunden vorzuzeigen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Abzüge reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen gefordert sein! Das Standesamt in Oranienbaum-Wörlitz beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Oranienbaum-Wörlitz zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Oranienbaum-Wörlitz

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Wittenberg

    Höhe

    Fläche
    115,51 km2

    Einwohner
    8063 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    70 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6785

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    WB, GHC, AZE

    Gemeindeschlüssel
    15 0 91 241

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Oranienbaum-Wörlitz

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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