Standesamt Kemberg

Anschrift

Standesamt Kemberg
Burgstr. 5
06901 Kemberg


Mail:
standesamt@stadt-kemberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kemberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-kemberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kemberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Kemberg

Definition

Eine Vermählung benennt eine begründete, zumeist rechtlich zugestandene, gesicherte Begründung eines Verbunds von zwei Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Kemberg erklären und die hierfür notwendigen Dokumente holen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim Amt in Kemberg auftauchen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann dieser, seinen Partner in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Trauung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schreiben des Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen des Paares bei Ihrem zuständigen Standesamt in Kemberg . Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich dazu befähigen, die Ehenschließung anzumelden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Kemberg angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn die Ehe im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Hochzeit nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen festmachen und einen fixen Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Materialien vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Dokument durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben wichtig sein! Ihr Standesamt in Kemberg ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Kemberg

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Wittenberg

    Höhe
    76 m ü. NHN

    Fläche
    235,21 km2

    Einwohner
    9473 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    40 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6901

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    WB, GHC, JE

    Gemeindeschlüssel
    15 0 91 160

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Kemberg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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