Standesamt Nordharz

Anschrift

Standesamt Nordharz
Straße der Technik 4
38871 Nordharz OT Veckenstedt


Mail:
standesamt@nordharz.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nordharz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@nordharz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nordharz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Nordharz

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine begründete, weitgehend gesetzlich zulässige, festgemachte Begründung einer Beziehung gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Trauung beim Standesamt Nordharz erklären und die zu diesem Zweck notwendigen Unterlagen zu erhalten. Prinzipiell sollten Sie selber im Nordharz auftreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht in Nordharz sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Trauung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Hochzeit zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Amt in Nordharz gemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, separiert, so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, zeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis eingetragen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Papiere vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege gefordert sein! Das Standesamt in Nordharz stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Nordharz

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Nordharz

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Nordharz OT Veckenstedt.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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