Standesamt Raguhn-Jeßnitz
Anschrift
Standesamt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz
Mail: standesamt@raguhn-jessnitz.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Raguhn-Jeßnitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@raguhn-jessnitz.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Raguhn-Jeßnitz.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Raguhn-Jeßnitz
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Raguhn-Jeßnitz geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Raguhn-Jeßnitz eine Geburtsurkunde beantragen.
Anbei einige wenige allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Normalerweise übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt melden.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamtsbüro Raguhn-Jeßnitz das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Typen von Geburtsurkunden, so wie die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.
Verwendungszweck
Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt zu mannigfaltige administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Schule.
Neubestellung
Sollte das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann man bei der Behörde in Raguhn-Jeßnitz eine Ersatzurkunde anfordern. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der fälligen Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Raguhn-Jeßnitz
Definition
Eine Vermählung bezeichnet eine anerkannte, meistenteils zulässig legale, gestärkte Grundlage eines Bündnisses zweier Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Verlobten können die Vermählung bei der Behörde in Raguhn-Jeßnitz aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Papiere holen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell beim Standesamt Raguhn-Jeßnitz vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Raguhn-Jeßnitz antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Hochzeit rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Fällen werden weitere Untelagen gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Raguhn-Jeßnitz ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Normalerweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Raguhn-Jeßnitz zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Unterlagen Zeit benötigen wird.
Kosten
Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Raguhn-Jeßnitz
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Anhalt-Bitterfeld
Höhe
76 m ü. NHN
Fläche
97,17 km2
Einwohner
8862 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
91 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
ABI, AZE, BTF, KÖT, ZE
Gemeindeschlüssel
15 0 82 301
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