Standesamt Raguhn-Jeßnitz

Anschrift

Standesamt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz


Mail:
standesamt@raguhn-jessnitz.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Raguhn-Jeßnitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@raguhn-jessnitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Raguhn-Jeßnitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Raguhn-Jeßnitz

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine anerkannte, gewöhnlich rechtlich legale, verankerte Basis eines Beisammenseins von paarigen Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Standesamt Raguhn-Jeßnitz anmelden und die hierbei wichtigen Dokumente beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie selber im Raguhn-Jeßnitz antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er den anderen schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann deswegen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Trauung amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Eheschließenden bei Ihrem zuständigen Standesamt in Raguhn-Jeßnitz . Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Verehelichung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Raguhn-Jeßnitz gemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Unterschiede zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Informationen erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem die Trauung vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen Zeitpunkt für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind vorzuzeigen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen können andere Unterlagen relevant sein! Das Standesamt in Raguhn-Jeßnitz stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Raguhn-Jeßnitz zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Einholung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Raguhn-Jeßnitz

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Anhalt-Bitterfeld

    Höhe
    76 m ü. NHN

    Fläche
    97,17 km2

    Einwohner
    8862 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    91 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    ABI, AZE, BTF, KÖT, ZE

    Gemeindeschlüssel
    15 0 82 301

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Raguhn-Jeßnitz

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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