Standesamt Querfurt

Anschrift

Standesamt Querfurt
Markt 1
06268 Querfurt


Mail:
carolin.stein@querfurt.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Querfurt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 47 71) 6 01 32
E-Mail: carolin.stein@querfurt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Querfurt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Querfurt

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine erklärte, meistens rechtlich rechtmäßige, festgemachte Grundlage eines Bündnisses mehrerer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Amt in Querfurt einleiten und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich im Querfurt auftauchen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht in Querfurt sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Amt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dazu viele Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schreiben der Behörde. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Eheschließenden beim Standesamt Querfurt. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich beauftragen, die Hochzeit zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Querfurt angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland getrennt, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Unterschiede sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen endgültigen Zeitpunkt die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Unterlagen vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen, Abzüge reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können weitere Dokumente gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Querfurt informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Querfurt zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Querfurt

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Saalekreis

    Höhe
    168 m ü. NHN

    Fläche
    155,61 km2

    Einwohner
    10.321 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    66 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    34771

    KFZ Kennzeichen
    SK, MER, MQ, QFT

    Gemeindeschlüssel
    15 0 88 305

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Querfurt

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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