Standesamt Genthin
Anschrift
Standesamt Genthin
Marktplatz 3
39307 Genthin
Mail: standesamt@stadt-genthin.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Genthin vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-genthin.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Genthin.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Genthin
Definition
Beschreibung
Die beiden Personen sollten die Heirat beim Standesamt in Genthin aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Genthin antreten. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.
Die Voranmeldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dafür ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Trauung nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.
Stammen Sie von einem anderen Land?
Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.
Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen ausmachen und einen Zeitpunkt die Hochzeit vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen im Original vorliegen, Fotokopien sind nicht gestattet!
Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere unerlässlich sein! Das Trauamt in Genthin berät Sie gerne.
Fristen
Kosten
Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Genthin
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Jerichower Land
Höhe
35 m ü. NHN
Fläche
230,75 km2
Einwohner
13.402 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
58 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
JL, BRG, GNT
Gemeindeschlüssel
15 0 86 040
Landesportal Sachsen-Anhalt
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Genthin
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Stadtgeschichte
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