Standesamt Osterwieck

Anschrift

Standesamt Osterwieck
Am Markt 11
38835 Osterwieck


Mail:
a.assmann@stadt-osterwieck.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Osterwieck vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 94 21) 79 33 08
E-Mail: a.assmann@stadt-osterwieck.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Osterwieck.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Osterwieck

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine amtliche, gewöhnlich rechtlich zugestandene, gesicherte Begründung einer Beziehung von zwei Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Vermählung beim Amt in Osterwieck einleiten und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden beziehen. Prinzipiell sollten Sie direkt beim Amt in Osterwieck auftreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Osterwieck sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Hochzeit bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben der Behörde. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares bei Ihrem zuständigen Standesamt in Osterwieck . Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner schriftlich ermächtigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Osterwieck angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Abweichungen gelten nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen fixen Tag für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Schreiben vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Abzüge reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können weitere Papiere vonnöten sein! Das Standesamt in Osterwieck beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Osterwieck schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Osterwieck

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Harz

    Höhe
    123 m ü. NHN

    Fläche
    212,91 km2

    Einwohner
    11.012 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    52 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HZ, HBS, QLB, WR

    Gemeindeschlüssel
    15 0 85 230

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Osterwieck

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Osterwieck.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Osterwieck auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Sachsen-Anhalt: