Standesamt Magdeburg

Anschrift

Standesamt Magdeburg
Alter Markt 6
39104 Magdeburg


Mail:
standesamt@magdeburg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Magdeburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@magdeburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Magdeburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Magdeburg

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine anerkannte, weitgehend zulässig erlaubte, gefestigte Erklärung eines Verbunds beider Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Vermählung bei der Behörde in Magdeburg erklären und die dafür relevanten Papiere erhalten. Prinzipiell sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Magdeburg vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt den anderen durch eine Vollmacht zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Durchführung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann deswegen viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim verantworlichen Amt in Magdeburg. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen durch eine Vollmacht beauftragen, die Verehelichung anzukündigen. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Magdeburg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Abweichungen bestehen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Dokumente erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden festmachen und einen fixen Tag für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Dokumente vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Kopien werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen gefordert sein! Ihr Standesamt in Magdeburg ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Magdeburg zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der benötigten Urkunden etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Magdeburg

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    55 m ü. NHN

    Fläche
    201,03 km2

    Einwohner
    236.188 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1175 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    MD

    Gemeindeschlüssel
    15 0 03 000

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Magdeburg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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