Standesamt Bördeland
Anschrift
Standesamt Bördeland
Magdeburger Straße 3
39221 Bördeland OT Biere
Mail: standesamt@boerdeland.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bördeland vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@boerdeland.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bördeland.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Bördeland
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Bördeland anmelden und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie selbst beim Amt in Bördeland auftauchen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, darf dieser die andere Person durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Heirat registrieren wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Ehe augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.
Stammen Sie von einem auswärtigen Land?
Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.
Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis der Eheschließenden feststellen und einen fixen Zeitpunkt für die Eheschließung festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Abzüge sind nicht erlaubt!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Situationen können andersartige Nachweise gefordert sein! Das Stadtbüro in Bördeland stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Bördeland
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
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Bördeland
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