Standesamt Bördeland

Anschrift

Standesamt Bördeland
Magdeburger Straße 3
39221 Bördeland OT Biere


Mail:
standesamt@boerdeland.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bördeland vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@boerdeland.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bördeland.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bördeland

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Bördeland geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Bördeland eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind einige wenige Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Üblicherweise erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Amt Bördeland die Urkunde aus. Es bieten sich variantenreiche Typen von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird für verschiedene bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Bördeland eine neue Urkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bördeland

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine erklärte, überwiegend gerecht statthafte, belegte Grundlage einer Beziehung beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat beim Standesamt in Bördeland einleiten und die hierfür wichtigen Papiere besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt bei der Behörde in Bördeland erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Verehelichung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Replikate reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Bördeland klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Bördeland schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Einholung der erforderlichen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.