Standesamt Nienburg (Saale)

Anschrift

Standesamt Nienburg (Saale)
Marktplatz 1
06429 Nienburg (Saale)


Mail:
margit.bosannek@stadt-nienburg-saale.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nienburg (Saale) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 47 21) 30 91 11
E-Mail: margit.bosannek@stadt-nienburg-saale.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nienburg (Saale).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Nienburg (Saale)

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine begründete, vorwiegend legitim geregelte, verankerte Grundlage eines Verbunds gemeinsamer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Eheschließung beim Standesamt Nienburg (Saale) anmelden und die zu diesem Zweck unerlässlichen Unterlagen zu besorgen. Generell müssen Sie direkt beim Amt in Nienburg (Saale) vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht in Nienburg (Saale) sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss deswegen ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Aufnahme der Hochzeit rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Hochzeit voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Nienburg (Saale) angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Besonderheiten zählen nur, wenn die Ehe im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Verehelichung. unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung zulassen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen ausmachen und einen endgültigen Termin für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Papiere vorzuzeigen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen können andere Unterlagen wichtig sein! Ihr Amt in Nienburg (Saale) berät Sie gerne.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Nienburg (Saale)

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Salzlandkreis

    Höhe
    65 m ü. NHN

    Fläche
    79,25 km2

    Einwohner
    6053 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    76 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6429

    Vorwahl
    34721

    KFZ Kennzeichen
    SLK, ASL, BBG, SBK, SFT

    Gemeindeschlüssel
    15 0 89 235

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Nienburg (Saale)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Nienburg (Saale).

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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